Zwischenfrüchte im Greening Ab 16. Januar dürfen Zwischenfrüchte eingearbeitet werden
Zwischenfrüchte und Untersaaten, die im Jahr 2015 als ökologische Vorrangflächen (ÖVF) angerechnet wurden, können ab dem 16. Januar 2016 eingearbeitet werden. Aufgrund des milden Winters und des vermehrten Anbaus von Zwischenfruchtmischungen, welche in manchen Landesteilen sehr üppige Aufwüchse...


















