Tipps zum Einstellen von Saison-AKs aus Kroatien
Das Einstellen eines kroatischen Saisonbeschäftigten wird ab 1. Juli 2013 einfacher. Denn er braucht weder ein Visum noch eine Arbeitserlaubnis, will er eine maximal sechsmonatige Saisonbeschäftigung in Deutschland ausüben.