Neue Landesbauordnung Einrichtung für Tierrettung im Brandfall
Der Landtag Baden-Württemberg hat am 5. November 2014 das Gesetz zur Änderung der Landesbauordnung beschlossen. Gebäude zur Haltung von Tieren müssen künftig über angemessene Einrichtungen zur Rettung der Tiere im Brandfall verfügen.










