Arbeitsschutz in der Tierhaltung Ab 1. April gibt es neue Vorschriften
Ab 1. April gilt die überarbeitete Unfallverhütungsvorschrift Tierhaltung (VSG 4.1). Damit werden Tierbetreuer noch besser geschützt, meldet die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG). Die VSGs definieren Schutzziele und geben Hinweise auf Vorsichtsmaßnahmen.








