Ausweitung der Lkw-Maut Ab 1. Oktober auch 7,5-Tonner mautpflichtig
Nach dem Dritten Gesetz zur Änderung des Bundesfernstraßengesetzes wird die Tonnagegrenze für die Mautpflicht von Lkw zum 1. Oktober 2015 auf ein zulässiges Gesamtgewicht von mindestens 7,5 Tonnen herabgesetzt.










