Winterreifenpflicht
Die Straßenverkehrs-Ordnung wurde kürzlich dahingehend geändert, dass Fahrzeuge bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte nur mit M+S-Reifen fahren dürfen. Dies gilt aber so nicht für Nutzfahrzeuge der Land- und Forstwirtschaft.






