Ministerium: Ab 2014 keine Ausnahme von der N-Obergrenze 170 kg/ha
Die Möglichkeit für bestimmte Betriebe, eine Ausnahme von der N-Obergrenze von 170 kg N/ha für Wirtschaftsdünger tierischer Herkunft zu beantragen, läuft Ende 2013 aus. Das MInisterium fordert Betriebe, welche die N-Obergrenze der Düngeverordnung nicht einhalten können, "dringend auf", die...