Puten-Klage ZDG: Urteil ohne grundsätzliche Bedeutung für deutsche Putenhaltung
Der Verwaltungsgerichthof Baden-Württemberg (VGH) hat die Klage von Aktivisten des Vereins Menschen für Tierrechte gegen einen Putenmastbetrieb zurückgewiesen. Einen Teilerfolg können die Tierschützer aber verzeichnen.