Freilandhaltung für Geflügel wieder mit Ausnahmen möglich
Für Besitzer von Hühnern, Truthühnern, Perlhühnern, Rebhühnern, Fasanen, Laufvögeln, Wachteln, Enten und Gänsen ergibt sich aus der neuen, ab 15. Mai 2006 gültigen Verordnung des Bundes und der entsprechenden Umsetzung in Baden-Württemberg, dass Geflügel generell in geschlossenen Ställen oder in...