Ausnahmeregelung zur Düngeverordnung
Zuerst Alternativen prüfen: Die Genehmigung für die 230-kg-Ausnahmeregelung im Rahmen der Düngeverordnung ist bis zum 15. März beim Landwirtschaftsamt zu beantragen. Da das Verfahren sehr aufwendig ist und die Genehmigung den Ausschluss von Agrarumweltmaßnahmen nach sich zieht, empfiehlt der...